In einer freiheitlichen Demokratie gehören weder die Gewaltenteilung noch der Gleichheitsgrundsatz in Quarantäne!

In einer freiheitlichen Demokratie gehören weder die Gewaltenteilung noch der Gleichheitsgrundsatz in Quarantäne!

3 Mai 2020

Zum heutigen Bericht in der WELT am Sonntag „Regierung kritisiert Gerichte für Urteile gegen Corona-Maßnahmen“ (vom 3.5.20) erklärt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dorothea Marx:

„Es ist eine ungeheuerliche Anmaßung, deutschen Gerichten eine angeblich in der Corona-Krise nicht mögliche Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes vorzuhalten. Die Gleichheit vor dem Gesetz in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ist eine der fundamentalsten Garantien unserer Rechtsordnung.  Wir alle wissen, dass es derzeit äußerst schwierig ist, darüber zu entscheiden, wo Lockerungen im Alltagsleben bereits versucht werden können oder angebracht sind, wenn sie erst einmal nur stufenweise erfolgen können. Das erteilt aber keiner Regierung, weder auf Landes-, noch auf Bundesebene, einen Freifahrtschein zur beliebigen Auswahl von Prioritäten. Deshalb wird ja auch in der Politik um die jeweiligen Einzelfälle beinahe täglich immer wieder neu gerungen. Eine willkürliche Ungleichbehandlung darf dabei nicht erfolgen.

Auch in der Corona-Krise hat und behält jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, Anordnungen der Behörden gerichtlich auf deren Angemessenheit hin zu überprüfen. Das unterscheidet uns von Ländern wie Polen und Ungarn, in denen Staatschefs derzeit beflügelt dabei sind, unabhängige Gerichte und demokratische Prinzipien auszuhebeln. Die Gewaltenteilung durch unabhängige Gerichte gehört in Deutschland untrennbar zur ‚Gesundheit unserer Demokratie‘  – und hat unangetastet zu bleiben.“

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Dorothea Marx

Dorothea Marx

Wahlkreis Kyffhäuserkreis I

Sprecherin für Innen, Kommunales, Europa, Justiz, Kirche, Verbraucherschutz und Digitale Gesellschaft

Zuständig für:

  • Kyffhäuserkreis
  • Eichsfeld
  • Sömmerda