Vergabegesetz im Thüringer Landtag beraten

Vergabegesetz im Thüringer Landtag beraten

1 Feb 2019

Mit der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes strebt die Landesregierung ein modernes und richtungsweisendes Gesetz zur Vergabe öffentlicher Aufträge an: Bürokratie wird abgebaut, der Aufwand reduziert und die Verfahren werden vereinfacht. Das nützt vor allem den kleinen und mittelständigen Unternehmen des Freistaates und trägt zum Erhalt der thüringischen Unternehmens- und Wirtschaftsstrukturen bei.

 

„Mit der Einführung des Bestbieterprinzips, nachdem nur das Unternehmen, das den Zuschlag nach der Durchführung einer Angebotsbewertung erhält, die erforderlichen Nachweise einreichen muss, erleichtern wir kleinen Unternehmen das Teilnahmeverfahren. Das wurde aus den vielen Anhörungen deutlich“, so die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Eleonore Mühlbauer.

 

Der im Entwurf festgeschriebene vergabespezifische Mindestlohn unterstützt die Arbeitnehmer*innen, die nicht von einem tariflichen Mindestlohn profitieren. Zudem gibt das Gesetz allen tariflichen Regelungen Priorität – Unternehmen mit Tarifverträgen erhalten Vorrang. Für die Höhe des Mindestlohnes gibt es für ein Bundesland strenge Vorgaben der Europäischen Union. Die 10,04 Euro, die Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee im Vergabegesetz festgeschrieben hat, sind rechtssicher. Wer diese Rechtssicherheit außer Acht lässt, führt diese Debatte nicht mit der gebotenen Sachlichkeit.

 

„Für uns gilt ganz klar der Grundsatz: Lieber die 10,04 Euro rechtssicher haben, als nur von 14 Euro zu träumen. Natürlich setzt sich auch die SPD langfristig für eine Steigerung des Mindestlohns ein. Das haben wir immer und das werden wir auch weiterhin. Aber eben auf einem rechtssicheren Weg“, so Mühlbauer abschließend.

 

Hintergrund:
Weitere Eckpunkte des Gesetzes: Die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien bei der Vergabe wird beibehalten, die Tariftreue im öffentlichen Personennahverkehr wird gestärkt und Arbeitnehmerrechte werden bei einem Betreiberwechsel im Rahmen der Neuvergabe von Personenverkehrsdienstleistungen im Bereich des ÖPNV geschützt.

 

Stefanie Gerressen
Pressesprecherin

Eleonore Mühlbauer

Eleonore Mühlbauer

Sprecherin für Wirtschaft, Verbraucherschutz, Tierschutz, Energie, Kirchenpolitik (kath.), Wissenschaft, Hochschule und Forschung

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