Einschränkung von Grundrechten ist kein Instrument im Kampf gegen Rechtsrock!

Einschränkung von Grundrechten ist kein Instrument im Kampf gegen Rechtsrock!

31 Jan 2019

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion weist die Vorwürfe der CDU, die rot-rot-grüne Koalition habe die Chance vertan, mit einem CDU Versammlungsgesetz ein Instrumentarium gegen Rechtsrock zu etablieren.

Dorothea Marx: „In der Plenardebatte wurden zahlreiche Argumente vorgebracht, warum eine Einschränkung von Grundrechten für uns nicht in Frage kommt. Dies gilt vor allem dann, wenn das durch einen handwerklich bemerkenswert schlechten Gesetzesentwurf geschehen soll.“ Gerade die von der CDU als Beispiel angeführten Landesversammlungsgesetze in Bayern und Sachsen zeigen nach Auffassung von Marx, dass die Wirkung solcher Gesetze stark begrenzt ist. „In Sachsen gibt es trotz eines eigenen Versammlungsgesetzes Naziveranstaltungen, sogar an historisch sensiblen Tagen. Keines der bisher existierenden Landesversammlungsgesetze konnte Naziaufmärsche in den Ländern verhindern.“

Der Gesetzentwurf habe darüber hinaus deutliche Wissenslücken bei der CDU-Fraktion in Bezug auf das Versammlungsgesetz offenbart.  „Auch mit dem Vorstoß der CDU würden weiterhin rechte Versammlungen kommerziellen Charakters stattfinden. In dem Entwurf ist nicht ein einziger Anhaltspunkt zu finden, wie Rechtsrock-Konzerte künftig verhindert werden könnten.“ Stattdessen sei der Entwurf mit zahlreichen Einschränkungen verbunden, die sogar von konservativen Verfassungsrechtlern kritisiert wurden. Wichtig wäre aus Sicht von Marx, dass die CDU sich künftig konkret am Widerstand gegen Rechtsrock beteiligt: „Es wird im Sommer zahlreiche Rechtsrockveranstaltungen in Thüringen geben, wo sie ihr Engagement unter Beweis stellen kann.“

Dorothea Marx

Dorothea Marx

Landtags-Vizepräsidentin | Sprecherin für Innenpolitik, Europa, digitale Gesellschaft und Kirchenpolitik (ev.)

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