R2G verabschiedet modernes Sportfördergesetz und stärkt den Breitensport

R2G verabschiedet modernes Sportfördergesetz und stärkt den Breitensport

7 Nov 2018

Der Thüringer Landtag hat heute das neue Sportfördergesetz verabschiedet. Die umfassende Novelle ist von den Koalitionsfraktionen erarbeitet und auf den Weg gebracht worden. Mit ihr erhält Thüringen ein modernes und zukunftsfähiges Sportfördergesetz, das auf eine deutliche Stärkung des Breitensports abzielt. Die Novelle hat folgende Schwerpunkte: Festschreibung der kommunalen Sportstättenentwicklungsplanungen als Pflichtaufgabe der Landkreise und der kreisfreien Städte, weitestgehend unentgeltliche Bereitstellung öffentlicher Sportstätten für die Zwecke des organisierten Sports, Erstattungsleistungen des Landes an die Kommunen in Höhe von jährlich 5 Millionen Euro für die mit dieser Neuregelung einhergehenden Einnahmereduzierungen, Einrichtung eines Landessportbeirats, konsequenteres Vorgehen gegen Mitarbeiter von Sportorganisationen mit Doping-Vergangenheit, Einführung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen des Freistaats mit dem Landessportbund.

Dazu erklärt Knut Korschewsky, der sportpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE: „Durch eine ganze Reihe von Änderungen gestaltet Rot-Rot-Grün das geltende Sportfördergesetz zu einem der modernsten Sportfördergesetze der Bundesrepublik. Mit diesem Gesetz werden vor allem kleine Vereine bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Arbeit gestärkt und können damit noch besser das Fundament für Spitzenleistungen Thüringer Sportlerinnen und Sportler sein.“

Birgit Pelke, sportpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, ergänzt: „Für uns Sozialdemokraten ist besonders wichtig, dass es in dem neuen Sportfördergesetz zu einem fairen Ausgleich der berechtigten Interessen des organisierten Sports und der Kommunen gekommen ist. Die Sportvereine profitieren davon, Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger künftig weitestgehend unentgeltlich nutzen zu können. Und die Kommunen werden ab 2020 eine Kompensation von 5 Millionen Euro jährlich für die Einnahmereduzierungen erhalten, die durch diese sportfreundliche Neuregelung entstehen. Damit haben wir für beide Seiten eine Win-Win-Situation geschaffen.“

Roberto Kobelt, sportpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abschließend: „Sauberer, dopingfreier Sport ist leider keine Selbstverständlichkeit. Zum Schutz von Sportlerinnen und Sportlern aller Altersklassen wurden die Fördervoraussetzungen im neuen Gesetz so gestaltet, dass Dopingfreiheit zu einem Entscheidungskriterium wird. Das bedeutet auch, dass an Dopingaktivitäten Beteiligte, nicht mehr auf Jobs im organisierten Sport hoffen dürfen. Damit erhalten die Sportorganisationen eine wichtige Möglichkeit, sich vom Doping als Geißel des Sports deutlich abzugrenzen.“

Birgit Pelke

Birgit Pelke

Stellv. Fraktionsvorsitzende | Sprecherin für Soziales, Familie, vorschulische Bildung, Menschen mit Behinderungen, Sport & Aufarbeitung

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