Kinderrechte in die Verfassung

Kinderrechte in die Verfassung

29 Mai 2020

In diesem Jahr wird besonders sichtbar, warum der Internationale Kindertag gefeiert und auch als politisches Ereignis begangen wird. Kinder leiden besonders unter den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen. Sie können ihre Freundinnen und Freunde nicht sehen, nicht in ihre Kindergärten oder Schulen, dürfen die Großeltern nicht treffen und bis vor kurzem durften sie nicht auf Spielplätze oder andere Freizeitangebote nutzen.

Die SPD-Familienpolitikerin Diana Lehmann nimmt den diesjährigen Kindertag am 1. Juni deshalb zum Anlass, um auf die besondere Situation von Kindern während der Corona-Pandemie hinzuweisen.

„Ich habe den Eindruck, dass zurzeit häufiger darüber gesprochen wird, welches vermeintliche Infektionsrisiko von Kindern ausgeht. Das macht mich sehr betroffen. Kindern sind eigenständige Persönlichkeiten. Sie haben Rechte, Bedürfnisse und Interessen. Diese standen in den letzten Wochen leider viel zu selten im Fokus. Wir müssen Kindern deshalb augenblicklich wieder gleichberechtigte Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglichen“, so Lehmann.

Außerdem betont die Sozialdemokratin, wenn man den Satz „Kinder sind unsere Zukunft“ nicht als Floskel meine, dann gehe es jetzt darum, deutlich zu machen, wie wichtig die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung ist: „Nur so garantieren wir eine gleichberechtigte Teilhabe von Kindern am gesamtgesellschaftlichen Leben.“

Diana Lehmann

Diana Lehmann

Wahlkreis Suhl / Schmalkalden-Meiningen IV

Parlamentarische Geschäftsführerin

Sprecherin für Arbeit, Wirtschaft, Tourismus, Rente, Familie, Soziales, Kinder und Jugend, Finanzen

Zuständig für:

  • Suhl
  • Sonneberg
  • Ilm-Kreis

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