Pressemitteilung
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12. Juni 2026
Kleine Kitas können planen – Fünf-Prozent-Zuschlag gilt auch 2027

Kleine Kindergärten in Thüringen erhalten den zusätzlichen Landeszuschuss auch im Jahr 2027. Das hat der Bildungsausschuss des Thüringer Landtags heute mit der Einigung zur Novellierung des Kindergartengesetzes auf den Weg gebracht. Einrichtungen mit höchstens 50 belegten Plätzen bekommen einen Zuschlag von fünf Prozent, das Land stellt dafür in diesem und im kommenden Jahr jeweils fünf Millionen Euro bereit.
„Wir freuen uns, die Koalitionspartner von der Fünf-Prozent-Zusatzzahlung für kleine Kindergärten überzeugt zu haben und so für verlässliche Planungssicherheit für die Träger zu sorgen. Ich begrüße ausdrücklich, dass diese Sonderzuweisung auch zunächst für 2027 gilt. Diese bereits in Bayern angewendete sinnvolle Regelung sollte auch darüber hinaus verstetigt werden, denn auch in den kommenden Jahren muss die Landespolitik kleine Kindergärten unterstützen“, sagt Matthias Hey, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
Die SPD-Fraktion fordert Kommunen und Kita-Träger auf, das Landesgeld zu nutzen und Standorte zu erhalten, statt vorschnell Schließungen zu beschließen. Wenn die Kinderzahlen sinken, darf die Antwort nicht lauten: Kita zu, Dorf abgehängt. Zurückgehende Kinderzahlen sind kein Grund für Kahlschlag, sondern eine Chance für bessere Betreuungsqualität.
Teil der Novelle ist zudem die Erweiterung der Beitragsfreiheit: Ab Sommer 2027 sind drei Kindergartenjahre komplett beitragsfrei. Damit löst die Koalition ein Kernversprechen sozialdemokratischer Familienpolitik ein. Auch die sprachliche Förderung wird gesetzlich verankert.
Der Landtag entscheidet im bevorstehenden Juni-Plenum abschließend über den Gesetzentwurf.
