Heute hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof die schriftliche Urteilsbegründung im Verfahren zum Vorschaltgesetz zur Gebietsreform vorgelegt. Dazu sagt der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag Matthias Hey:
„Mit der Urteilsbegründung hat sich die Kritik der Opposition am Vorschaltgesetz, zum großen Teil aber auch an der Gebietsreform selbst, als haltlos erwiesen. Die Verfassungsrichter haben festgestellt, dass gegen die Durchführung der Gebietsreform in der beabsichtigten Form keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Vielmehr sei die Gebietsreform im Interesse des Gemeinwohls. Insbesondere die gewählten Einwohnergrößen, die künftig vorgesehenen Gemeindemodelle und die parallele Durchführung der Verwaltungs- und Funktionalreform sind mit der Thüringer Verfassung vereinbar. Das ist eine juristische Bruchlandung für die Reformgegner.
Das Vorschaltgesetz entspricht lediglich wegen eines Formfehlers nicht dem verfassungsrechtlichen Rahmen. Rot-Rot-Grün wird sich nun an die Arbeit machen und beraten, welche Schlüsse aus der Urteilsbegründung zu ziehen sind. Damit verfolgen wir weiter das Ziel, die strukturellen Probleme Thüringens anzugehen.“
Hintergrund:
Die Weimarer Verfassungsrichter sehen in dem Vorhaben einer kommunalen Gebietsreform in Thüringen durchzuführen „keine Bedenken“, vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Entwicklung der öffentlichen Haushalte und der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Auch das Leitbild sei am Gemeinwohl orientiert.
Stefanie Gerressen
Stellvertretende Pressesprecherin