Auf Initiative der SPD im Bund wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auch der Unterhaltsvorschuss neu geregelt. Ab dem 1. Juli 2017 haben nunmehr alle minderjährigen Kinder einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Die Begrenzung bis zum 12. Lebensjahr ist damit weggefallen.
Für Dr. Werner Pidde, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, ist diese erst im Juni beschlossene Neuregelung ein wichtiger sozialpolitischer Meilenstein: „Die Lebenssituation vieler alleinerziehender Mütter und Väter wird sich dadurch verbessern und das ist gut und richtig.“
Der Abgeordnete hat sich im Jugendamt des Landkreises Gotha über die Umsetzung des neuen Gesetzes in Thüringen informiert. Im Gespräch mit Jugendamtsleiterin Simone Baumann ging es auch um die finanziellen Auswirkungen auf das Land und die Kommunen. Dabei offenbarte sich, dass die Landkreise und kreisfreien Städte derzeit von höheren Fallzahlen und Kosten ausgehen, als vom Land angenommen. Zudem drängen sie auf eine vollständige Übernahme aller zusätzlichen Kosten.
Pidde verwies darauf, dass sich der Referentenentwurf für den Kommunalen Finanzausgleich derzeit in der Anhörungsphase befinde. Die hier von den Kommunalen Spitzenverbänden ggf. auch zum Unterhaltsvorschuss vorgebrachten Argumente würden anschließend sorgfältig geprüft.
Der SPD-Politiker zeigte sich optimistisch, dass die Differenzen bei den Prognosen zu den Fallzahlen und Kosten beim Unterhaltsvorschuss bis zur beabsichtigten Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes im Dezember 2017 ausgeräumt werden können. „Im Moment weiß niemand genau, wie viele zusätzliche Unterhaltsvorschussberechtigte es tatsächlich gibt. Diese Unklarheit wird nach ein paar Monaten des Wirkens des neuen Gesetzes beseitigt sein“, so Pidde.
Hintergrund:
Das zuständige Sozialministerium geht derzeit von Mehrkosten in Höhe von etwa 25,7 Millionen Euro durch die Umsetzung des Gesetzes im Jahr 2018 aus. Davon trägt der Bund 12, 3 Millionen Euro. Die restlichen 13,4 Millionen Euro müssten sich das Land und die Kommunen jeweils teilen. Hinzu kommen die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes in den kommunalen Verwaltungen. Das Land muss den erhöhten kommunalen Finanzbedarf bei den Berechnungen für den kommunalen Finanzausgleich berücksichtigen.
Stefanie Gerressen
Stellvertretende Pressesprecherin