Heute hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof in dem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen am 2. Juli 2016 sein Urteil gefällt. Das Vorschaltgesetz ist demnach aus formellen Gründen für nichtig erklärt worden.
Dazu erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Hey:
„Unmittelbar nach Verkündung gebietet es der Respekt gegenüber dem Verfassungsgericht, sich mit der Urteilsbegründung intensiv zu befassen. Deshalb wird sich sehr zeitnah meine Fraktion zu einer Sondersitzung treffen. Es gilt jetzt in Abstimmung mit den beiden anderen Regierungsfraktionen und der Landesregierung sich über die weiteren Schritte zu verständigen. Unbestritten bleibt, dass die Strukturen Thüringens einer Erneuerung bedürfen, um unser Land zukunftsfest zu machen. Das wird auch zukünftig unser politisches Handeln bestimmen.“
Stefanie Gerressen
Stellvertretende Pressesprecherin