Auf Bundesebene bahnt sich mit der nun eingereichten 777 Millionen Euro-Klage der Betreibergesellschaft A 1 Mobil um das Entgelt für den im Rahmen eines ÖPP-Projektes realisierten Ausbaus und die anschließende Betreibung der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen ein langwieriger und teurer Rechtsstreit an.
Für den finanzpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Dr. Werner Pidde, ist klar: „Die rot-rot-grüne Regierungskoalition hat mit ihrer im Koalitionsvertrag enthaltenen und in Thüringen umgesetzten Vereinbarung – im Verantwortungsbereich des Landes auf ÖPP-Projekte zu verzichten – bereits vor Jahren die richtigen Schlüsse gezogen. Nicht nur der jetzt öffentlich gewordene Rechtsstreit auf Bundesebene, sondern auch der jüngste Bericht des Thüringer Rechnungshofs bestätigen uns in dieser Entscheidung“, so Pidde.
In seinem im Juni 2017 vorgestellten Jahresbericht hatte sich der Thüringer Rechnungshof gleich in zwei Prüfbemerkungen kritisch zu den durch die CDU-Alleinregierung 2007 und 2008 auf den Weg gebrachten ÖPP-Maßnahmen „Bau- und Erhaltungsmodell für Landesstraßen im Saale-Holzland-Kreis“ geäußert und für das Land einen Millionenschaden konstatiert.
„Im Rahmen der bevorstehenden Auswertung des Rechnungshofberichtes werden wir diese ÖPP-Maßnahmen sehr kritisch hinterfragen und den Ursachen für den aus Sicht des Rechnungshofs entstandenen Schadens nachgehen“, kündigte Pidde an.
Hintergrund:
Bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften, auch bekannt als PPP (public private partnerships), übernehmen private Firmen teilweise die Aufgaben der öffentlichen Hand. Deren Zusammenarbeit wird meistens langfristig vertraglich geregelt.
Stefanie Gerressen
Stellvertretende Pressesprecherin