Rückkehrrecht in Vollzeit: Weichenstellung für die Lebensrealität vieler Familien

Das Bundeskabinett hat heute das Recht auf die Rückkehr in Vollzeit auf den Weg gebracht. Ab 2019 sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, für eine befristete Dauer in Teilzeit zu wechseln und dann wieder in die Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren. Dazu die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Diana Lehmann:

„Die SPD liefert. Sie setzt damit einen durch und durch sozialdemokratischen Ansatz um. Gerade für junge Familien wird damit zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beigetragen. Kinder zu betreuen oder ältere Angehörige zu pflegen und gleichzeitig einer Erwerbsarbeit nachzugehen, ist für viele junge Frauen, ganz besonders im Osten, Realität. Sie müssen wir entlasten, aber gleichzeitig ermöglichen, später wieder Vollzeit zu arbeiten. Dafür ist der Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt.“

Die Regeln gelten für Betriebe mit mindestens 45 Beschäftigten. Für kleinere Unternehmen soll es individuelle Lösungen geben. „Perspektivisch müssen wir, gerade mit Blick auf den Osten, diese Regelungen weiter ausbauen, denn diese Regelung greift nur für rund 55 Prozent der Beschäftigten in Thüringen. Auch für die Beschäftigten in kleineren Unternehmen müssen wir gesetzlich gesicherte Möglichkeiten schaffen. Nur auf individuelle Vereinbarungen zu hoffen ist mit Blick auf die geringen Tarifbindungen und die unterdurchschnittliche betriebliche Mitbestimmung unrealistisch.“

 

Stefanie Gerressen
Pressesprecherin