Regierungsfraktionen reichen Gesetzentwurf für mehr Geld und weniger Bürokratie bei Freien Schulen ein

Die regierungstragenden Fraktionen von CDU, BSW und SPD haben beim Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf für die finanzielle Stärkung und bürokratische Entlastung bei Freien Schulen eingereicht. Mit der Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft setzt die Koalition nicht nur Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs um, sondern gibt den Freien Schulen im Freistaat auch neue Planungssicherheit, mehr finanzielle Unterstützung und eine deutliche Entlastung bei bürokratischen Verfahren.

Konkret soll es nach dem Willen der drei Partner Anpassungen bei den Finanzhilfen geben. So ist im kommenden Jahr ein Anstieg der Mittel um 13,6 Millionen Euro auf dann 272,5 Millionen Euro vorgesehen. In den Folgejahren werden die Beträge dynamisch fortgeschrieben. Damit gibt die Koalition Trägern, Eltern und Schülern Verlässlichkeit.

Darüberhinaus sollen die Nachweise zur Finanzhilfe künftig durch ein Stichprobenverfahren statt einer flächendeckenden Pflicht geregelt werden. Diese Entlastung bedeutet weniger Papierarbeit und mehr Zeit für das Wesentliche: gute Bildung. Auch die Anerkennung von Verwaltungskosten bis zu fünf Prozent macht die Förderung realistischer.

Dazu erklären die bildungspolitischen Sprecher von CDU, BSW und SPD:

Carolin Gerbothe (CDU): „Freie Schulen sind ein unverzichtbarer Teil unserer Bildungslandschaft. Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt für eine auskömmliche Finanzierung der Freien Schulen und lösen zudem bürokratische Fesseln, die die Schulen ausbremsen. Das hilft den über 30.000 Schülern und den hier lehrenden Pädagogen unmittelbar. CDU, BSW und SPD setzen damit gemeinsam ein starkes Signal: Wir sichern die Vielfalt des Thüringer Bildungswesens, sorgen für Transparenz, Qualität und Sicherheit an freien Schulen sowie für eine spürbare bürokratische Entlastung der Träger, ohne staatliche Kontrolle aufzugeben.“

Dirk Hoffmeister (BSW): „Freie Schulen sind ein untrennbarer Bestandteil der Thüringer Schullandschaft. Sie eröffnen durch ihre pädagogischen Konzepte Nischen, die staatliche Schulen nicht abdecken können. Die BSW-Fraktion begrüßt die Novellierung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Durch die Neufestsetzung der Schülerkostenjahresbeiträge erhalten freie Schulen ab 2026 zusätzlich 13,6 Millionen Euro sowie eine jährliche Dynamisierung. Das bedeutet echte Verlässlichkeit und Gleichstellung mit staatlichen Schulen. Die Reform sorgt für mehr Qualität, Planungs- und Rechtssicherheit sowie weniger Bürokratie – ein Gewinn für Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler in Thüringen.“

Matthias Hey (SPD): „Mit dieser gesetzlichen Regelung beenden wir einen jahrelangen Zwist über die auskömmliche Finanzierung der freien Schulen – das war uns sehr wichtig. Und dass das Ganze aus dem Landtag heraus von den Regierungsfraktionen in doch so kurzer Zeit geschehen kann, gefällt neben den Trägern auch mir besonders.“

Wahlkreis Gotha II

Fraktionsvorsitzender