Der Vorschlag des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für eine Novellierung des Personalvertretungsgesetzes stößt bei der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, Diana Lehmann, auf Zustimmung:
„Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Thüringen am Ende dieser Legislatur ein modernes Personalvertretungsgesetz hat. Der öffentliche Dienst hat eine Vorbildfunktion als Arbeitgeber. Der vorgelegte Gesetzentwurf des Innenministeriums geht in die richtige Richtung, denn für die Beschäftigten in der Landesverwaltung, der Kommunalverwaltung, der Hochschulen, Sparkassen und allen weiteren Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform im Freistaat Thüringen ist damit ein erster Grundstein gelegt. Es gibt jedoch offene Punkte, die im weiteren parlamentarischen Verfahren noch geklärt werden müssen“, so die Arbeitsmarktpolitikerin der SPD-Fraktion, Diana Lehmann.
Dies sind aus Sicht der Fraktion zum Beispiel erweiterte Mitbestimmungsrechte in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen (Allzuständigkeit), die Anpassung von Bemessungsgröße der Personalvertretung bei Freistellungsregelungen von Personalräten sowie eine Regelung zur Mitbestimmung von studentischen Beschäftigten an Hochschulen.
Dazu Lehmann: „Mein Anspruch ist es, die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in ihrem Sinn weiter zu stärken. Was wir von der freien Wirtschaft erwarten, müssen wir auch selbst einlösen.“
Stefanie Gerressen
Pressesprecherin