Novelle des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes: Gut für Mensch und Tier!

Novelle des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes: Gut für Mensch und Tier!

14 Juni 2019

Zu der heute im Parlament verabschiedeten Novelle des Tiergesundheitsgesetzes äußert sich die umwelt- und landwirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Dagmar Becker:

„Die Novelle ist ein guter Kompromiss für Tierwohl und Landwirtschaft. Wir haben uns im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten gegen die Abschaffung des Widerspruchverfahrens gegen Verwaltungsakte für Landwirtinnen und Landwirte ausgesprochen, damit Tierhaltern Zeit und Geld erspart wird. Eine Klage gegen Auflagen von Behörden muss das letzte Mittel sein, zu dem sie greifen müssen. Ich freue mich, dass weiterhin andere Rechtsmittel für Landwirtinnen und Landwirte möglich sein werden.“

Das Problem Widerspruchsverfahren vs. Klageverfahren für Landwirtinnen und Landwirte erscheint auf den ersten Blick nebensächlich, hat in der Praxis aber große Auswirkungen. Selbst der Landestierschutzverband schreibt in seiner Stellungnahme dazu: „Grundsätzlich ist das Ziel, rascher tierschutzkonforme Haltebedingungen herzustellen, aus Tierschutzsicht zu begrüßen. Allerdings ist die Beseitigung vorgerichtlicher Kontrollmöglichkeiten gegenüber behördlichen Maßnahmen aus unserer Sicht nicht der richtige Weg, dieses Ziel zu erreichen. Das Verwaltungsprozessrecht räumt den Verwaltungsbehörde schon jetzt die Möglichkeit ein, Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden mit der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nach § 80 Abs. 2 Nr.4, Abs.3 VwG0) zu versehen.“

Dazu die Landwirtschaftspolitikerin Becker weiter: „Sozialdemokratischer Umwelt- und Klima-, aber auch Tierschutz unterscheidet sich von anderen in der sozialen Frage. Sowohl Mensch als auch Tier müssen mitgedacht werden. Deshalb ist dieses ein gutes Gesetz zum Wohle von Mensch und Tier – mit sozialdemokratischer Handschrift.“

 

Hintergrund
Ausgangspunkt der Überlegungen ist dabei der Umstand, dass BürgerInnen gegen einen Verwaltungsakt, den er oder sie für beanstandungs- und überprüfungswürdig hält, bei Abschaffung des Widerspruchsverfahrens binnen eines Monats Klage zum Verwaltungsgericht erheben müsste.

Das Widerspruchsverfahren ermöglicht es der BürgerIn, eine Verwaltungsentscheidung durch eine weitere, in aller Regel übergeordnete Verwaltungsbehörde in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht noch einmal umfassend überprüfen zu lassen. Im Rahmen dessen kann die Widerspruchsbehörde den Ausgangsbescheid ändern, aufheben, ersetzen, auf eine andere rechtliche Grundlage stützen oder die Begründung austauschen und dabei Verfahrensfehler der Ausgangsbehörde wie z.B. eine unterlassene Anhörung heilen. Und im Zuge der Überprüfung des Ausgangsbescheids auch nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten ist es der Widerspruchsbehörde erlaubt, bisher fehlende Ermessenserwägungen nachzuholen, gänzlich andere Ermessensüberlegungen anzustellen oder Ermessensfehler zu heilen. Mit der Möglichkeit, eine Verwaltungsentscheidung im Widerspruchsverfahren überprüfen zu lassen, wird der BürgerIn folglich eine – gerade auch der Selbstkontrolle der Verwaltung dienende- einfache, vergleichsweise schnelle, wirksame und kostengünstige Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Das Klageverfahren hingegen

  • soll die Frage klären, ob der betreffende Verwaltungsakt rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, und hat deshalb von der Struktur der Prüfung her einen anderen inhaltlichen Ansatz,
  • ermöglicht keine Prüfung von Zweckmäßigkeitserwägungen und der Klärung der Frage nach etwaigen besseren oder sachgemäßeren Lösungen,
  • wird von der BürgerIn vergleichsweise als komplexer und schwieriger wahrgenommen und ist dies für ihn auch rein objektiv,
  • dauert länger,
  • ist teurer.

 

Schon diese Gegenüberstellung macht deutlich, dass zur Sicherung der Qualität, Objektivität und Bürgernähe einer modernen rechtsstaatlichen Verwaltung auf ein effizientes Widerspruchsverfahren nicht verzichtet werden sollte.

 

Stefanie Maria Gerressen
Pressesprecherin

Dagmar Becker

Dagmar Becker

Parlamentarische Geschäftsführerin | Sprecherin für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

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