Die „Eine-für-Alle-Klage“ soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, einfach und kostengünstig zu ihrem Recht zu kommen. Das heute auf Druck der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vorgestellte Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Für die Sprecherin für Verbraucherschutz der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Eleonore Mühlbauer, ein echter Zugewinn: „Mit dem Gesetz wird die Durchsetzung von Verbraucherrechten gestärkt. Künftig können alle Verbraucherinnen und Verbraucher, auch hier in Thüringen, ihre Rechte deutlich schneller und einfacher durchsetzen und einem Verband die Klage überlassen. Das ist kostengünstiger und unbürokratischer.“
Wenn mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbraucher vom selben Fall betroffen sind, kann die Klage von einem besonders qualifizierten Verbraucherverband erhoben werden.
„Einzelpersonen haben es vor allem gegen international agierende Großkonzerne schwer. Und gerade in Fällen, wo sehr viele Personen auf gleiche Weise Schaden erlitten haben, ist es sinnvoll, wenn die Klage von einem Verbraucherverband gesammelt übernommen wird“, so Mühlbauer.
Hintergrund:
Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage sollen anerkannte und besonders qualifizierte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären lassen können, ohne dass diese zunächst selbst klagen müssen.
Stefanie Gerressen
Pressesprecherin