Kinderrechte stärken und gesetzlich regeln
Zum ersten Weltkindertag als Feiertag in Thüringen weist die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Diana Lehmann auf die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Diese Vereinbarung steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung auf Initiative der SPD. Demnach soll bis Ende 2019 ein entsprechender Vorschlag vorliegen.
Dazu Diana Lehmann: „Fast 30 Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesrepublik erwarte ich über die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hinaus noch in dieser Legislaturperiode eine Stärkung der Kinderrechte in den Leistungsgesetzen – insbesondere im Kinder- und Jugendhilfegesetz.“
Weiterhin sind die Stärkung des Kinderschutzes und der Mitbestimmungsrechte von Kindern Schwerpunkte der UN-Kinderrechte. Beides wäre im Sozialgesetzbuch VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zu regeln. Nicht zuletzt der aktuelle Missbrauchsskandal in Lügde habe erneut dringenden Handlungsbedarf bestätigt:
„Das Kinder- und Jugendhilfegesetz muss endlich überall dort konkretisiert werden, wo es um präventive Leistungen und um die Stärkung des Kinderschutzes geht. Wir brauchen bundesweit eindeutige gesetzlich geregelte Mindeststandards insbesondere im Kinderschutz, in der Ausstattung der Fachämter, bei den präventiven Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit und bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz darf nicht von der Leistungsfähigkeit und vom Leistungswillen der Kommunen abhängig sein“, so die Jugendpolitikerin.
Die Novelle des Thüringer Ausführungsgesetzes zum SGB VIII könne der Bundesregierung als gutes Beispiel dienen. Die Thüringer Regierungskoalition hat die Förderung von Jugendarbeit und Schulsozialarbeit beträchtlich gesteigert und in Höhe von insgesamt 25 Millionen Euro gesetzlich verankert, die Beteiligung junger Menschen im Jugendhilfeausschuss verstärkt und eine Thüringer Mitbestimmungsstrategie auf den Weg gebracht.
Hintergrund:
1992 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Wesentliche Elemente sind der Vorrang des Kindeswohls und damit die Gewährleistung des Kinderschutzes sowie die Stärkung der Beteiligungsrechte. Die Koalitionsfraktionen der Bundesregierung haben sich auf eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz geeinigt. Eine Bund-Länder Arbeitsgruppe erarbeitet bis Ende 2019 einen Vorschlag.
Zugleich ist die Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes -SGB VIII- beabsichtigt. Dieses Gesetz ist primär ein kommunales Leistungsgesetz. Trotz guter gesetzlicher Absichten besteht dessen Schwäche im Mangel an Mindeststandards insbesondere bei präventiven Leistungen und einer bedarfsgerechten „zwingenden“ Finanz- und Personalausstattung. Die Leistungsfähigkeit ist damit wesentlich von der kommunalen Finanzkraft der Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche öffentliche Jugendhilfeträger und vom Entscheidungswillen der Kommunalparlamente abhängig, insbesondere wo es keine festgeschriebenen Standards gibt.
Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz führt nur dann zur realen Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen, wenn Leistungsgesetze dementsprechend ausgestaltet sind. Das SGB VIII als Kinder- und Jugendhilfegesetz ist dabei ein wichtiger Baustein.
Die Novelle des Thüringer Ausführungsgesetzes zum SGB VIII hat im Rahmen der geltenden gesetzlichen Grundlagen die präventiven Leistungen insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit mit mindestens 25 Millionen Euro normiert und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Jugendhilfeausschüssen garantiert. Zugleich wurde die Landesregierung aufgefordert, in diesem Sinne für die Novellierung des SGB VIII im Bundesrat tätig zu werden.
Stefanie Gerressen
Pressesprecherin

Diana Lehmann
Stellv. Fraktionsvorsitzende | Sprecherin für Kinder, Jugend, Strategien gegen Rechtsextremismus, Arbeit und Gleichstellung