Hey: BVerfG sorgt mit NPD-Urteil für berechtigte Kritik

Matthias Hey, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt zur Ablehnung des vom Bundesrat beantragten Verbots der NPD durch das Bundesverfassungsgericht: „Ich hatte mir ein klares Signal in Form eines Verbotes gewünscht. Dass jetzt die Gefährlichkeit von Verfassungsfeinden nach Größe oder Einfluss beurteilt wird, ist für viele Menschen und auch für mich absolut unverständlich“, so Hey. Das Karlsruher Richtergremium hatte im heutigen Urteilsspruch die NPD zwar als verfassungsfeindlich eingestuft, will aber ein Verbot aufgrund zu geringer Wirkmächtigkeit der Partei nicht aussprechen.
„Ich kann insbesondere die Begründung des Urteils nicht nachvollziehen – wenn jemand verfassungsfeindlich ist, gehört er verboten und Punkt“, meint Hey entschieden. „Im Hinblick auf die alte Regel ‚Wehret den Anfängen!‘ und damit auch für die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie sorgt Karlsruhe jetzt für jede Menge berechtigte Kritik.“

Hey betont aber auch: „Den Mitgliedern und Sympathisanten der NPD sage ich: Das Urteil ist noch lange kein Freibrief. Das Verfassungsgericht hat keinen Zweifel aufkommen lassen, dass die NPD eine menschenverachtende, fremdenfeindliche und antidemokratische Partei ist.“

Elisabeth Kaiser
Pressesprecherin