Eleonore Mühlbauer zur Verfassungsbeschwerde gegen das Thüringer Hochschulgesetz
Zur heute beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen das Thüringer Hochschulgesetz erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Eleonore Mühlbauer:
„Einer Überprüfung des Thüringer Hochschulgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht sehe ich gelassen entgegen. Ich halte die im Hochschulgesetz angelegte Stärkung der demokratischen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte aller Hochschulmitglieder für politisch richtig und mit der Wissenschaftsfreiheit vereinbar. Das Gesetz ist das Ergebnis eines umfangreichen Erarbeitungsprozesses und sorgfältiger rechtlicher Prüfungen, sowohl innerhalb der Landesregierung als auch im Parlament. Es gewährleistet, dass die Hochschullehrermehrheit in allen Fragen der Forschung und Lehre sichergestellt ist. Ich bin optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht daran keine verfassungsrechtlichen Mängel feststellen wird.“
Stefanie Maria Gerressen
Pressesprecherin

Eleonore Mühlbauer
Sprecherin für Wirtschaft, Verbraucherschutz, Tierschutz, Energie, Kirchenpolitik (kath.), Wissenschaft, Hochschule und Forschung