In der Affäre um die Vorwürfe gegen Landtagsdirektorin Birgit Eberbach-Born wegen sachwidriger Einflussnahme und fahrlässigem Handeln hat die von Landtagspräsident Christian Carius (CDU) eingesetzte Externe Kommission heute einen Abschlussbericht vorgelegt. Darin kommt die Kommission zu dem Ergebnis: Es hat keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch die Landtagsdirektorin gegeben.
Der Vizepräsident des Thüringer Landtags und SPD-Abgeordnete Uwe Höhn äußerte sich dazu: „Das Ergebnis der externen Kommission ist grundsätzlich zu respektieren. Eine Verletzung der Neutralitätspflicht, die die Kommission untersucht hat, war aber nicht Gegenstand meiner Kritik. Der Grundvorwurf, dass die Rechtsposition des Landtags in einem Organstreitverfahren durch das Vorgehen der Landtagsdirektorin geschwächt wurde, hat die Kommission im Grundsatz sogar bestätigt.“
Die Externe Kommission empfiehlt dazu „in Verfahren, in denen sich Abgeordnete, Fraktionen oder Ausschüsse des Landtags politisch und als Prozessparteien gegenüberstehen“, eine externe Rechtsberatung einzuschalten, weil „die Vertretung durch den Landtagspräsidenten und/ oder Zuarbeiten der Verwaltung mit der Neutralitätspflicht kollidieren können“.
Die Fraktionen der LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten den Verdacht der Manipulation durch die Landtagsdirektorin Birgit Eberbach-Born ausgesprochen. Im Organstreitverfahren zum Vorschaltgesetz der Gebietsreform wurde die Klageerwiderungsschrift durch die Landtagsdirektion um rund ein Drittel gekürzt, ohne dies in irgendeiner Form zu begründen.
Stefanie Gerressen
Stellvertretende Pressesprecherin