Demokratiestärkung im Kinder- und Jugendhilfegesetz konkretisieren!

Demokratiestärkung im Kinder- und Jugendhilfegesetz konkretisieren!

17 Mai 2019

Anlässlich der Jugend- und Familienministerkonferenz, die zurzeit in Weimar stattfindet, fordert die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Diana Lehmann eine Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII):

„Jugendarbeit, Jugendgruppenarbeit sowie Jugendverbandsarbeit muss endlich verlässlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Auch die Mitbestimmung junger Menschen gehört im Bundesgesetz verankert. Dazu benötigt es eine Überarbeitung des SGB VIII“, so Lehmann.

Der Thüringer Landtag hat bereits einen Entschließungsantrag zur Stärkung einer eigenständigen Jugendpolitik und den darin enthaltenen Auftrag an die Landesregierung im Hinblick auf die Novellierung des SGB VIII eingebracht.

„Wer die Demokratie bewahren will – wie die Konferenzteilnehmer in ihrem Weimarer Appell es auch fordern – der muss dies auch im SGB VIII verpflichtend festschreiben“, appelliert die jugendpolitische Sprecherin an alle Konferenzteilnehmer – insbesondere an das Familienministerium. Eine derartige Schwerpunktsetzung diene zweifelsfrei der Stärkung der Demokratie.

Die kürzlich erfolgte Novellierung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum SGB VIII (ThürKJHAG) und die von der Landesregierung vorgenommene erhebliche Steigerung der finanziellen Mittel für die Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit sowie die Thüringer Mitbestimmungsstrategie für junge Menschen haben nach Auffassung der Abgeordneten Schwerpunkte einer künftigen Novellierung des Bundesgesetzes aufgezeigt.

Hintergrund:

Bei den in den §11 und §12 SGB VIII geregelten Leistungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit und der Jugendgruppenarbeit einschließlich außerschulischer Jugendbildung handelt es sich ausdrücklich um Leistungen, die sich an alle Kinder und Jugendlichen richten und diese u.a. „zur Selbstbestimmung befähigen, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen sollen“ (§ 11, Abs. 1). In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Sie sollen u.a. Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck bringen und vertreten (vgl § 12 SGB VIII). Bei den Leistungen handelt es sich bisher um keine Pflichtleistungen der Jugendämter. Stattdessen wird in § 79 SGB VIII lediglich ein nicht näher definierter „angemessener Anteil für die Jugendarbeit“ genannt. 

Diana Lehmann

Diana Lehmann

Sprecherin für Kinder, Jugend, Strategien gegen Rechtsextremismus, Arbeit und Gleichstellung

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