Das wird im Plenum wichtig:
Die SPD-Fraktion weist auf folgende Schwerpunkte in der kommenden Landtagssitzung hin.
12.12.-14.12.
Was wird wichtig im Dezember-Plenum: Thüringens finanzielle Handlungsfähigkeit bewahren, Thüringer Schulgesetz, Verwaltung bürgernah und Freiwillige Gemeindezusammenschlüsse
Aktuelle Stunde:
Am 29. November hat der Bundestag die Änderung des Grundgesetzes in vier Artikeln beschlossen. Damit soll es für den Bund nicht nur einfacher werden, die Länder bei der Finanzierung in Bereichen wie Bildung und sozialer Wohnungsbau zu unterstützen. Mit der Zusätzlichkeitsklausel soll zudem die verfassungsmäßige Voraussetzung geschaffen werden, dass die Länder ab 2020 die Bundesmittel mindestens zur Hälfte kofinanzieren müssen. Die Gefahr: Thüringen und andere finanzschwächere Bundesländer könnten aufgrund mangelnder Eigenmittel von den Finanzhilfen des Bundes ausgeschlossen werden. Mit der Aktuellen Stunde bittet die SPD-Fraktion deshalb die Landesregierung, in den bevorstehenden Beratungen im Bundesrat im Interesse Thüringens auf eine Streichung der Zusätzlichkeitsklausel hinzuwirken.
Verwaltungsreform
Demografischer Wandel, Globalisierung, Digitalisierung und knappe Finanzen zwingen dazu, in einem stetigen Prozess Verwaltungsabläufe zu straffen und Verwaltungsstrukturen zu optimieren. Mit dem Verwaltungsreformgesetz wird Thüringens Landesverwaltung zukunftsfest aufgestellt. Durch Optimierung und Entbürokratisierung von Verwaltungsabläufen sollen fachliches Know-how stärker gebündelt, Verwaltungsabläufe beschleunigt und die Qualität insgesamt gesteigert werden. Ziel ist, eine moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung für Thüringen.
Weiterentwicklung des Thüringer Schulwesens
Die SPD-Fraktion hat sich für folgende Schwerpunkte bei der Novellierung des Thüringer Schulgesetzes besonders stark gemacht: Das bisher eigenständige Förderschulgesetz soll in das Thüringer Schulgesetz integriert werden – mit dem Erhalt der Förderschulen. Zudem sollen bisherige Entwicklungshemmnisse für die Gemeinschaftsschulen beseitigt werden und die Schul- und Klassenmindestgrößen sollen ab dem Schuljahr 2021/22 festgeschrieben werden – allerdings mit einer Fülle von Ausnahmeregelungen und bei Ermöglichung von Schulkooperationen, sodass nach wie vor der Grundsatz bleibt: Wir schließen keine Schulen!
Gemeindeneugliederung geht in die 2. Runde
Durch den Beschluss des Zweiten Neugliederungsgesetzes werden sich in dieser Wahlperiode über 300 Thüringer Gemeinden mit anderen zusammengeschlossen haben. Damit hat sich die Zahl der freiwilligen Zusammenschlüsse im Vergleich zum ersten Neugliederungsgesetz verfünffacht. Die Gemeinden werden dabei mit Neugliederungsprämien, Strukturbegleithilfen und besondere Entschuldungshilfen unterstützt. Mit Beschluss des Gesetzes im Dezember-Plenum ist der Weg für die Neugliederungen ab 2019 frei.
Stefanie Gerressen
Pressesprecherin