Arbeitsmarktpolitikerin Diana Lehmann zur Prüfung von Hartz-IV-Sanktionen durch das Bundesverfassungsgericht
Hartz IV soll die Existenz im Falle einer Arbeitslosigkeit sichern. Deshalb ist die Thüringer SPD-Fraktion auch gegen Sanktionen bei sogenannten Pflichtverletzungen durch Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger.
„Der Staat hat sich im Grundgesetz dazu verpflichtet, ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit zu gewährleisten. Wenn dieses Existenzminimum über Hartz IV definiert ist, dann dürfen wir hier nicht kürzen. Ob Sanktionen überhaupt den gewünschten Effekt erzielen und Menschen damit zur Arbeitsaufnahme motiviert werden, ist zudem fraglich. Mit Hartz IV hat sich ein System der Angst etabliert, zu dem Sanktionen einen wesentlichen Beitrag leisten. Deshalb ist eine Prüfung der Regelungen durch das Bundesverfassungsgericht der richtige Schritt in Richtung einer umfassenden Reform der Grundsicherung“, so die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Diana Lehmann.
Die SPD-Fraktion und der SPD-Landesverband haben sich bereits mehrfach für eine umfassende Reform von Hartz IV ausgesprochen.
Hintergrund:
Das Sozialgericht Gotha hatte die Überprüfung der Regelungen angestoßen, nachdem ein Erfurter gegen die Sanktionen des Jobcenters geklagt hatte. Hartz-IV-Empfänger sind gesetzlich verpflichtet, sich aktiv um ein Ende ihrer Hilfebedürftigkeit zu bemühen. Streitbar ist jedoch, inwieweit sie dabei in ihrem Recht auf freie Berufswahl eingeschränkt werden dürfen.
Stefanie Gerressen
Pressesprecherin

Diana Lehmann
Sprecherin für Kinder, Jugend, Strategien gegen Rechtsextremismus, Arbeit und Gleichstellung