Pressemitteilung

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16. Juni 2026

ThürGDG passiert Kabinett: Thüringen gibt dem Öffentlichen Gesundheitsdienst eine neue Grundlage

Mit dem heutigen zweiten Kabinettsdurchgang geht das Thüringer Gesundheitsdienstgesetz (ThürGDG) in die parlamentarische Beratung. Bereits in der letzten Legislatur hatte der Landtag einen ersten Aufschlag unternommen. Damals hatte die Corona-Pandemie noch einmal unmissverständlich gezeigt, wie unverzichtbar ein handlungsfähiger Öffentlicher Gesundheitsdienst ist. Nach über 35 Jahren ohne eigenständiges Gesetz liegt der Ball jetzt beim Landtag. 

Dr. Cornelia Urban, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, nennt den Beschluss einen wichtigen Schritt: „Die Regierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt begleiten wir als Fraktion das parlamentarische Verfahren aktiv und sorgen dafür, dass ein starkes Gesetz entsteht. Unser Maßstab ist dabei klar: Gesundheit darf nicht vom Wohnort oder vom Geldbeutel abhängen.“ 

Das Gesetz soll verbindliche Standards für alle 22 Gesundheitsämter im Freistaat schaffen, Zuständigkeiten bündeln und die Grundlage für eine vollständige Digitalisierung der Behördenabläufe legen. 21 von 22 Gesundheitsämtern haben bereits den Letter of Intent zur Einführung der Plattform eGesundheitsamt Thüringen unterzeichnet. 

Für Dr. Urban liegt der Kern des Vorhabens im Präventionsanspruch: „Gesundheitsämter sind keine Behörden, die Krankheiten verwalten. Sie sind die Orte, wo Prävention beginnt: bei Kindern, bei Familien, in Schulen und Kitas. Das neue Gesetz gibt ihnen das Fundament, um diese Arbeit verlässlich und flächendeckend leisten zu können.“ 

Die Gesundheitspolitikerin Urban betont zudem, dass sich ein gutes Gesetz daran zu messen habe, ob es bei den Menschen ankommt, die am stärksten auf einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst angewiesen sind. 

Vizepräsidentin des Thüringer Landtags

Sprecherin für Soziales, Gesundheit, Familie und Sport