Pressemitteilung
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26. Februar 2026
Tariftreue bei Bundesvergaben: Öffentliche Investitionen müssen gute Arbeit sichern

Der Bundestag hat heute das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Damit wird bei öffentlichen Aufträgen des Bundes künftig stärker gewährleistet, dass Arbeit zu tariflichen Bedingungen vergütet wird. Ziel ist es, fairen Wettbewerb zu sichern und zu verhindern, dass Aufträge über niedrige Löhne und schlechte Bedingungen „billig gerechnet“ werden.
Dazu erklärt Moritz Kalthoff, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Das ist ein wichtiger Schritt, weil der Staat bei Vergaben eine Vorbildrolle hat. Wenn der Bund jetzt investiert und die Wirtschaft in Schwung bringen will, darf das nicht an der Realität der Beschäftigten vorbeigehen. Öffentliche Aufträge müssen so gestaltet sein, dass sie gute Arbeit, stabile Einkommen und Qualität fördern, statt einen Unterbietungsdruck auszulösen.“
Für Thüringen habe diese Entscheidung ein besonderes Gewicht. Trotz hoher Leistungsbereitschaft und Produktivität der Beschäftigten liege das Lohnniveau im Durchschnitt weiterhin unter dem anderer Länder. Gleichzeitig zeige sich: Wo Tarifverträge greifen, sind die Einkommen höher und Unterschiede werden schneller kleiner. „Der zentrale Hebel ist deshalb eine stärkere Tarifbindung. Tariftreue ist ein Instrument, das genau dort ansetzt: bei der Frage, welche Standards der Staat mit seinen Aufträgen setzt.“
Kalthoff verweist darauf, dass Thüringen mit seinem Vergaberecht bereits soziale Kriterien verankert hat. „Entscheidend ist, dass diese Leitplanken nicht aufgeweicht werden. Wenn öffentliche Mittel fließen, müssen sie an klare Standards gebunden sein, für ordentliche Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen, auch entlang von Nachunternehmerketten. Das schützt Beschäftigte und stärkt diejenigen Betriebe, die verantwortungsvoll handeln.“
Sprecher für Wirtschaft und Arbeit, Umwelt, Energie, Naturschutz, Forsten, Landwirtschaft und Ländlichen Raum
