Pressemitteilung
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Pflegeberatung für ganz Thüringen: Pflegestützpunkte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten

Wer pflegebedürftig wird oder Angehörige pflegt, soll künftig überall in Thüringen eine Anlaufstelle mit Beratung aus einer Hand finden. Das sieht das Thüringer Pflegeentwicklungsgesetz vor, das das Kabinett heute erstmals beraten hat. Die SPD-Fraktion begrüßt den Entwurf von Sozialministerin Katharina Schenk ausdrücklich.
Bereits 2023 waren in Thüringen fast 194.000 Menschen pflegebedürftig. Mit dieser Zahl hatte die Statistik eigentlich erst für 2030 gerechnet. Gleichzeitig fehlen Fachkräfte, vor allem im ländlichen Raum. Zudem war die Planung bisher zersplittert: Die Kommunen planten die ambulante Pflege, das Land die Heime. Diese Planung wurde auf den verschiedenen Ebenen unterschiedlich stark umgesetzt. Das Thüringer Pflegeentwicklungsgesetz sorgt hier für Vereinheitlichung.
Dazu Moritz Kalthoff, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Pflege ist kein Randthema. Pflege betrifft fast jede Familie in Thüringen, und meistens sind es Frauen, die dafür im Job zurückstecken. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung jetzt eine verlässliche Struktur schafft: Planung aus einer Hand, Beratung vor Ort und eine faire Finanzierung für die Kommunen. Genau dafür haben wir als SPD gekämpft."
Zukünftig will das Land die Möglichkeit nutzen, mit den Pflegekassen, in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Pflegestützpunkte aufzubauen. Bislang gibt es in ganz Thüringen nur sieben. Außerdem erstellen die Landkreise und kreisfreien Städte eigene Pflegestrukturpläne. Diese umfassen alle Versorgungsformen, von der Pflege zu Hause bis zum Heim. Die Pläne sind zugleich die Grundlage für spätere Förderung durch das Land. Für diese neue Aufgabe lässt das Land die Kommunen nicht allein: Sie erhalten jährlich 930.000 Euro, genug für eine halbe Planungsstelle je Landkreis und kreisfreier Stadt. Ab 2029 steigt der Betrag mit der Lohnentwicklung.
Im nächsten Schritt werden die kommunalen Spitzenverbände und die Pflegepartner angehört, der Landtag wird bereits vorab beteiligt. Die SPD-Fraktion wird sich in diesem Verfahren aktiv einbringen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Parlamentarische Geschäftsführerin
Sprecherin für Haushalt und Finanzen, Kommunales und Landesentwicklung
