Pressemitteilung

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27. August 2026

Neues Polizeirecht schließt Schutzlücken bei häuslicher Gewalt

Die Novelle des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes (PAG) verbessert den Schutz von Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Das hat die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Dorothea Marx, am Rande der mündlichen Anhörung im Innenausschuss am Donnerstag erklärt.

Der Gesetzentwurf regelt zentrale Instrumente des Gewaltschutzes neu: Wohnungswegweisung, Rückkehrverbot, Annäherungsverbot und Kontaktverbot. Außerdem wird der Austausch von Daten zwischen Polizei und Beratungs- sowie Interventionsstellen angemessen verbessert. Damit sollen Täter früher in Präventionsmaßnahmen kommen und Betroffene früher Unterstützung erhalten.

„Gewaltschutz beginnt nicht erst in einer Situation, in der ein Täter eine Waffe zieht, sondern viel früher“, sagt Marx. „Genau dafür schaffen wir die rechtlichen Grundlagen: dass Beratungs- und Interventionsstellen rechtzeitig informiert werden, dass Täter früh in Präventionsmaßnahmen kommen und dass Betroffene Hilfe bekommen, noch bevor etwas passiert. Hier ist eine verbesserte Vernetzung geboten.“ 

Mit der Novelle setzt der Landtag zugleich Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Polizeiliche Standardbefugnisse wie die Meldeauflage werden erstmals eigenständig geregelt, statt sie weiter auf die polizeiliche Generalklausel zu stützen. Dadurch werden klare Schranken zum Schutz der Bürgerrechte gesetzt.

Der Entwurf schafft zudem eine Befugnis zur Abwehr unbemannter Flugobjekte (§ 38a) wie Drohnen. Damit reagiert das Polizeirecht auf hybride Bedrohungen. Die Regelung bleibt dabei bewusst technikoffen, um mit schnellen, technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und bleibt dabei im rechtsstaatlichen Rahmen. 

„Für neu vorgesehene Befugnisse zur technischen Auswertung polizeilicher Erkenntnisse erhoffen wir uns von der Anhörung die Bewertung der Verhältnismäßigkeit der bisher vorgesehenen Maßnahmen. Erforderlichen Nachbesserungen werden wir uns nicht verschließen“, so Marx. 

An der Anhörung nehmen zwei Landesarbeitsgemeinschaften aus dem Bereich häusliche Gewalt, die drei Polizeigewerkschaften, fünf wissenschaftliche Sachverständige, der Landesbeauftragte für den Datenschutz sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft teil. 

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Sprecherin für Inneres und Justiz, Migration und Verbraucherschutz