Pressemitteilung

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10. Dezember 2025

Janine Merz: „BFH schafft Rechtssicherheit – jetzt braucht es Transparenz für Bürger und Kommunen“

Nach dem heutigen Urteil des Bundesfinanzhofs sieht die SPD-Landtagsfraktion Thüringen einen wichtigen Schritt für die Stabilität der kommunalen Haushalte. Das oberste deutsche Finanzgericht hat das Bundesmodell der Grundsteuer als verfassungsgemäß bestätigt. Thüringen gehört zu den elf Ländern, die dieses Modell anwenden.

Die haushaltspolitische Sprecherin Janine Merz begrüßt die Entscheidung, mahnt aber zugleich Verbesserungen an: „Das Urteil schafft Rechtssicherheit – für Kommunen, für Eigentümer und für Mieterinnen und Mieter. Jetzt ist klar: Die Grundsteuer bleibt verlässlich und das Fundament der kommunalen Finanzen steht.“

Für Thüringen sei das Urteil ein wichtiges Signal. Die Grundsteuer bringe bundesweit rund 16 Milliarden Euro jährlich ein und sichere damit zentrale Aufgaben wie Schulen, Kitas, Straßen und öffentliche Infrastruktur.
„Unsere Städte und Gemeinden brauchen Planungssicherheit, das BFH-Urteil gibt sie ihnen.“ 

Transparenz bleibt notwendig

Gleichzeitig verweist Merz auf die weiterhin notwendige Aufklärungsarbeit, gerade mit Blick auf die Kritik an Bodenrichtwerten und pauschalen Mietannahmen. „Dass der BFH die Pauschalierungen für zulässig hält, entbindet uns nicht von der Verantwortung, die Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer zu machen. Menschen müssen verstehen können, wie ihre Grundsteuer zustande kommt.“ 

Kommunen bleiben handlungsfähig

Merz betont, dass das Urteil nicht nur juristisch relevant ist, sondern ganz konkrete Auswirkungen auf Thüringen hat. Die Grundsteuer ist ein unverzichtbarer Baustein in den kommunalen Haushalten, gerade in finanziell angespannten Jahren. „Die Stabilität der Grundsteuer ist eine Voraussetzung dafür, dass Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können. Das Urteil verhindert Unsicherheit und schützt kommunale Handlungsfähigkeit.“

 Klageweg nicht beendet – aber Klarheit geschaffen

Auch wenn die Kläger nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen können, sieht Merz die zentrale Frage geklärt: „Der BFH hat deutlich gemacht: Das Bundesmodell hält den verfassungsrechtlichen Anforderungen stand. Das ist eine gute Nachricht und eine Grundlage, auf der wir in Thüringen solide weiterarbeiten können.“

Parlamentarische Geschäftsführerin

Sprecherin für Haushalt und Finanzen, Kommunales und Landesentwicklung