Pressemitteilung
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25. Juni 2026
Gesundheitsschutz für alle: Thüringen bringt ein modernes Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf den Weg

SPD-Fraktion: Vorsorge und gesundheitliche Chancengleichheit werden erstmals gesetzlich verankert
Thüringen stellt den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) erstmals auf eine eigene gesetzliche Grundlage. Das neue ÖGD-Gesetz löst eine fast 30 Jahre alte Verordnung ab und richtet die Gesundheitsämter klar auf Vorsorge, Krisenfestigkeit und gesundheitliche Chancengleichheit aus. Für die SPD-Fraktion ist das ein zentrales Versprechen aus dem Regierungsprogramm 2024, das jetzt eingelöst wird.
Das Gesetz beschreibt die Aufgaben der Gesundheitsämter erstmals verbindlich: Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen, Betrieben und Wohnquartieren, aufsuchende Hilfen für Menschen, die sonst keinen Zugang zum Versorgungssystem finden, Schutz der Kinder- und Jugendgesundheit sowie klare Befugnisse für Krisen, wie sie die Corona-Pandemie offengelegt hat.
„Gesundheit darf nicht vom Geldbeutel oder von der Postleitzahl abhängen“, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dr. Cornelia Urban. „Mit diesem Gesetz machen wir Vorsorge zur verlässlichen Aufgabe und sorgen dafür, dass der Gesundheitsschutz die Menschen erreicht, die ihn am dringendsten brauchen: Kinder, Menschen in Sucht- oder Krisensituationen, Betroffene häuslicher Gewalt. Genau das hat die SPD im Regierungsprogramm versprochen, und genau das setzen wir jetzt um.“
Besonders wichtig ist der SPD-Fraktion der Fokus auf Prävention. Im Regierungsprogramm 2024 hatte die SPD einen stärkeren Schwerpunkt auf Prävention für Kinder, Menschen mit Behinderung und Menschen in prekären Lebenslagen gefordert. Das Gesetz greift das auf und verankert ausdrücklich auch aufsuchende Hilfen bei häuslicher Gewalt. Auch der Koalitionsvertrag der Brombeerkoalition benennt einen starken ÖGD als gemeinsames Ziel.
Hintergrund: Die bisherige Grundlage stammt aus dem Jahr 1990 und wurde zuletzt 1998 geändert. Spätestens die Pandemie hat gezeigt, dass der ÖGD eine moderne, rechtssichere Basis braucht. Künftig werden die Aufgaben der oberen Gesundheitsbehörde im Landesamt für Verbraucherschutz gebündelt; die 22 Thüringer Gesundheitsämter sollen digital besser vernetzt werden.
Vizepräsidentin des Thüringer Landtags
Sprecherin für Soziales, Gesundheit, Familie und Sport
