Pressemitteilung
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26. November 2025
Dorothea Marx: „Urteil stellt klar: Justiz ist nicht wertneutral – sie steht auf dem Boden der Verfassung“
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Zulassung von Referendarinnen und Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst. Das Gericht hat bestätigt, dass Bewerber ausgeschlossen werden können, wenn sie durch konkrete Handlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig geworden sind.
Dorothea Marx, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, betont: „Das Urteil macht unmissverständlich deutlich: Die Justiz ist nicht wertneutral. Sie steht auf dem Boden der Verfassung – und wer dort ausgebildet wird, muss diese Grundwerte aktiv achten.“
Zugleich unterstreicht das Gericht, dass es nicht um Gesinnungsprüfungen oder Parteimitgliedschaften geht, sondern um schwerwiegende, objektiv prüfbare Handlungen: „Der Verfassungsgerichtshof setzt klare, hohe Hürden. Nicht politische Meinungen sind entscheidend, sondern ob jemand durch sein Verhalten die Grundordnung unseres demokratischen Rechtsstaats angreift.“
Die SPD weist den Versuch der AfD zurück, das Urteil als „politisch motiviert“ umzudeuten: „Das ist eine bewusste Verdrehung. Das Urteil schützt die Funktionsfähigkeit der Justiz – und zieht die notwendige Grenze zu extremistischen Bestrebungen. Das ist wehrhafter Rechtsstaat, keine Willkür.“
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Sprecherin für Inneres und Justiz, Migration und Verbraucherschutz

