Pressemitteilung

»

Besoldungsgesetz: Einigung steht – mehr Geld für Thüringens Beamtinnen und Beamte

Thüringens Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfänger bekommen mehr Geld. Die Koalitionsfraktionen haben sich im parlamentarischen Verfahren mit der Fraktion Die Linke auf das Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028 geeinigt. Damit ist der Weg frei für eine zügige Anpassung.

Die Besoldung steigt in drei Schritten: zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, zum 1. März 2027 um 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent. Für 2025 gibt es eine Nachzahlung. Die Jahressonderzahlung wird wieder eingeführt.

„Die Beamtinnen und Beamten haben lange genug gewartet. Jetzt bekommen sie, worauf sie zu Recht Anspruch haben. Für uns gilt aber auch: Gleiche Arbeit braucht gleiche Bedingungen. Deshalb hätten wir den Arbeitszeitverkürzungstag gern abgeschafft. Das war mit der Linken nicht durchzusetzen“, sagt Janine Merz, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag.

Den sogenannten AZV-Tag gibt es für Tarifbeschäftigte schon seit 2003 nicht mehr. Beamtinnen und Beamte haben ihn weiterhin. An Schulen heißt das zum Beispiel: Eine angestellte Lehrerin hat einen freien Tag weniger als ihr verbeamteter Kollege. Die Landesregierung wollte diese Ungleichbehandlung beenden.

Die Antragsaltersgrenze für den vorzeitigen Ruhestand steigt wie geplant auf 63 Jahre. Wer 40 Dienstjahre hat, kann den Antrag weiterhin mit 62 stellen. Sonderregeln, etwa für die Polizei, bleiben unberührt.

Parlamentarische Geschäftsführerin

Sprecherin für Haushalt und Finanzen, Kommunales und Landesentwicklung