Matthias Hey: „Kostenfreies Essen in Kindergärten und Schulen ist kein Luxus, sondern politische Haltung“

SPD-Fraktion erinnert an eigene Handschrift im Koalitionsvertrag – Kritik an Staffelungsdebatte

Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag hat die laufende Diskussion um das kostenfreie Schulessen als erwartbare „Sommerdebatte“ zur Kenntnis genommen. Nach einem Vorstoß des BSW und relativierenden Aussagen von CDU-Fraktionschef Andreas Bühl erinnert die SPD daran, wer das Vorhaben ursprünglich in den Koalitionsvertrag gebracht hat und wofür es steht.

„Der Einstieg in ein kostenloses Schulessen steht nicht zufällig im Koalitionsvertrag. Er steht dort, weil wir als SPD dafür gekämpft haben“, erklärt Matthias Hey, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Und es steht dort nicht nur etwas von Schulen, sondern ganz bewusst auch vom Mittagessen in Kindergärten. Gerade in Zeiten, in denen soziale Ungleichheiten wachsen, ist ein gesundes, kostenfreies Mittagessen sowohl in Kitas als auch in Schulen mehr als eine warme Mahlzeit, es ist ein Beitrag zur Entlastung von Familien.“

Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage plädiert die SPD für eine realistische, schrittweise Einführung. „Wenn die CDU berechtigterweise eine Prioritätensetzung im Haushalt favorisiert, sollte sie wissen, dass der Einstieg ins kostenlose Mittagessen für uns in der Koalition eben auch zu den Prioritäten gehört“, so Hey.

Einen Vorschlag des BSW, das Schulessen sozial zu staffeln, lehnt die SPD-Fraktion hingegen entschieden ab. „Wer versteht, welchen Verwaltungs- und Kontrollaufwand eine soziale Staffelung in dieser Frage bedeuten würde, lässt tunlichst die Finger von solchen Vorschlägen“, stellt Hey klar.

Für die SPD-Fraktion steht fest: Wenn Einstieg, dann richtig. „Wir wollen keine bürokratische Hürde, sondern eine gerechte Lösung für alle Kinder – und zwar in Schulen und Kindergärten. Die Koalition hat sich auf dieses Ziel verständigt. Wir erwarten, dass dieses gemeinsame Vorhaben nicht zur Manövriermasse gemacht wird.“

Wahlkreis Gotha II

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