Krachende Niederlage für AfD bei juristischem Missbrauchsversuch des Rechtsstaats
„Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs reiht sich ein in eine Serie krachender Niederlagen der Alternative für Deutschland und ihrer Fraktionen und Mandatsträger vor Gericht. Es wird immer deutlicher, dass die AfD den Rechtsstaat missbraucht, um sich mit aussichtslosen Klagen der Öffentlichkeit als Opfer zu präsentieren“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Matthias Hey zum heutigen Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes zur erfolglosen Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die öffentliche Einstufung der AfD als Prüffall des Verfassungsschutzes.
Die AfD-Fraktion hatte 2018 durch eine einstweilige Verfügung versucht, der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag die Aussage zu untersagen, eine Abgeordnete der AfD-Landtagsfraktion habe schon im Jahr 2015 eine Zählung aller Homo-, Bi- und Transsexuellen in Thüringen verlangt, als sie Auskunft über die Anzahl der Mitglieder dieser Gruppen in Thüringen von der Landesregierung erfragt habe. Die einstweilige Verfügung wurde zwar vom Landgericht Köln zunächst bestätigt, im Juli 2019 aber vom Oberlandesgericht Köln aufgehoben. Das Oberlandesgericht hielt in seiner Entscheidung darüber hinaus fest, es könne nicht als unzulässige Schmähkritik gewertet werden, der AfD faschistische Grundhaltungen zu unterstellen.
Ebenfalls 2018 hatte der Thüringer Verfassungsgerichtshof eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Einführung der Wahlberechtigung ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen und das Thüringer Gesetz über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide (ThürEBBG) abgewiesen.
Stefanie Gerressen
Pressesprecherin
