Diana Lehmann: Arbeitsschutz gilt auch für Beschäftigte in Bäckereien

Diana Lehmann: Arbeitsschutz gilt auch für Beschäftigte in Bäckereien

17 Okt. 2019

Der Bundesgerichtshof prüft seit heute die Öffnungszeiten von Bäckereien an Sonn- und Feiertagen. Dabei müssen die Bundesrichter darüber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Geschäfte als sogenannte Bäckereicafés länger als eigentlich im Ladenschlussgesetz vorgeschrieben öffnen können. Im Raum steht die Frage, ob Brot und Brötchen tatsächlich unter „zubereitete Speisen“ fallen und damit eine Verlängerung der regulären Öffnungszeit zulässig ist.

Für die Arbeitsmarktpolitikerin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Diana Lehmann, stehen bei dieser Frage vor allem gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Vordergrund.

„Thüringen hat ein eigenes Ladenöffnungsgesetz und das dient an erste Stelle dem Schutz der Beschäftigten. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen bedeutet vor allem eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, das können wir nicht wollen“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Paragraph 9 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes sieht für Bäckereien für den Zeitraum zwischen 7 und 17 Uhr für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden eine Öffnungszeit vor.

„Fakt ist, dass der massive Aufwuchs von sogenannten 24-Stunden-Backshops zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich geführt hat. Ob es wirklich nötig ist, dass ein normaler Bäckereibetrieb an Sonntagen länger als bis 13 Uhr geöffnet hat, bezweifle ich“, so Lehmann.

Hintergrund:
Grund ist die Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine Münchner Bäckereikette, die in ihren Filialen länger als die in Bayern zulässigen drei Stunden Brote und Brötchen verkaufte. Die Gerichte in München hatten die Klage im Vorfeld abgewiesen.

 

Stefanie Gerressen
Pressesprecherin

Diana Lehmann

Diana Lehmann

Stellv. Fraktionsvorsitzende | Sprecherin für Kinder, Jugend, Strategien gegen Rechtsextremismus, Arbeit und Gleichstellung

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