Schwarzfahren – Von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit

Schwarzfahren – Von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit

19 Sep. 2019

Fahren ohne Fahrschein soll keine Straftat mehr sein, dafür will sich Thüringen am Freitag im Bundesrat stark machen. Die SPD-Fraktion unterstützt dieses Vorhaben. Dazu Oskar Helmerich, justizpolitischer Sprecher:

„Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt und muss auch weiterhin konsequent sanktioniert werden, allerdings nicht schlimmstenfalls mit dem Entzug der Freiheit. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrern um Menschen, die sich aufgrund sozialer, psychischer oder materieller Probleme kein Fahrticket leisten.“

 

Zudem entlaste die Herabstufung von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit die überbeanspruchten Gerichte. 2018 gab es in Thüringen bereits 5500 Gerichtsverfahren zum Tatbestand des Erschleichens von Beförderungsleistungen. Wird das Bußgeld nicht bezahlt, kann eine Freiheitsstrafe angeordnet werden. „Das ist im Vergleich überhöht. Ich hoffe, dass sich die anderen Bundesländer anschließen werden“, so Helmerich abschließend.

 

Bianca Mirsch
Stellvertretende Pressesprecherin

Oskar Helmerich

Oskar Helmerich

Sprecher für Petition und Justiz

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