Jugendarrestvollzug gesetzlich verankert – gesetzliche Lücke beim Jugendarrest geschlossen
Die rot-rot-grüne Regierungskoalition hat heute das Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz beschlossen und damit eine bisher klaffende Lücke in der Thüringer Justiz geschlossen. Bisher fehlte dem Jugendarrest eine eigene gesetzliche Regelung.
„Eine solche ist allein deshalb wichtig, weil der Arrest für junge Menschen ein einschneidendes Erlebnis darstellt, denn es handelt sich nicht um eine Jugendstrafe, sondern ein sogenanntes Zuchtmittel“, so der justizpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Oskar Helmerich. „Mit dem Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz regeln wir nicht nur sämtliche Fragen rund um die Maßnahme selbst, sondern legen besonderes Augenmerk auf Präventionsarbeit und erzieherische Aspekte.“
Mit dem Gesetz wird der Vollzug des Jugendarrests modern und in seiner gesamten Gestaltung gedacht.
Stefanie Maria Gerressen
Pressesprecherin
