SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Lehmann zum BAG-Urteil: Arbeitgeber haben Fürsorgepflicht
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt entschieden und damit das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt.
Dazu die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag Diana Lehmann: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen Pausen und Urlaub, um gute Arbeit leisten zu können – es liegt also in beidseitigem Interesse. Das BAG macht hier noch einmal deutlich, dass der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten hat. In diesem Sinne auch darauf hinweisen muss, dass sie ihren rechtmäßigen Jahresurlaub in Anspruch nehmen. Insofern stützt das Urteil die Rechte der Beschäftigten. Bravo!“
Stefanie Gerressen
Pressesprecherin

Diana Lehmann
Sprecherin für Kinder, Jugend, Strategien gegen Rechtsextremismus, Arbeit und Gleichstellung