R2G: Koalitionsfraktionen beschließen Antrag zum Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt – Berninger, Lehmann und Rothe-Beinlich: Klares Signal gegen Verunsicherung und Vertreibung

Der Thüringer Landtag hat heute einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, in dem sich die Abgeordneten für ein humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer und rechtsextremer Gewalt aussprechen. Die Landesregierung wird in dem Beschluss gebeten, einen Erlass zu erarbeiten, um die gesetzlichen Ermessensspielräume für ein Bleiberecht landesweit einheitlich zu nutzen.

„Wir sind sehr froh, dass Thüringen als zweites Bundesland nach Brandenburg einen solchen Erlass auf den Weg bringen wird. Unser Anliegen ist es, auf Grundlage des geltenden Aufenthaltsrechts dafür zu sorgen, dass Opfer rechtsextremer und rassistisch motivierter Gewalttaten ein humanitäres Bleiberecht gewährt bekommen. Damit soll ein klares Signal an die Täterinnen und Täter derartiger Angriffe gesendet werden, dass nämlich genau das Gegenteil dessen passiert, was sie eigentlich wollen: die Verunsicherung und Vertreibung der Menschen“, so die flüchtlingspolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen Sabine Berninger (DIE LINKE), Diana Lehmann (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Die flüchtlingspolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen betonen, dass die Initiative eine Reaktion auf den massiven Anstieg rechtsextrem und rassistisch motivierter Gewalttaten in den vergangenen Jahren ist.

„Allein im letzten Jahr sind deutschlandweit mehr als 3.731 Angriffe auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte registriert worden. In Thüringen registrierte die mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (ezra) allein 103 Fälle rassistisch motivierter Gewalt im vergangenen Jahr. Eine erschreckend hohe Zahl“, betonen die Politikerinnen weiter.

„Der heutige Beschluss ist nicht nur ein klares Signal an die Täter, sondern dient vor allem dazu, rechtsstaatlich einwandfreie Verfahren sicherzustellen, indem die Opfer einer solchen Gewalttat mindestens bis zum Abschluss des Verfahrens zur Verfügung stehen können. Nun erwarten wir sehr zeitnah einen solchen Erlass, damit die Regelungen zügig greifen und es nicht mehr zu Abschiebungen Betroffener kommt“, so Sabine Berninger, Diana Lehmann und Astrid Rothe-Beinlich abschließend.05