Die parlamentarische Arbeit
Der Thüringer Landtag ist gemäß der Verfassung des Freistaat Thüringens „das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung“ (Art. 48, Abs. 2 der Landesverfassung). Durch seine Gesetzgebung ist der Landtag ein Ort politischer Gestaltung und ein Forum demokratischer Willensbildung. In den Plenarsitzungen mit ihren Debatten und Beschlüssen wird darüber entschieden, unter welchen Rahmenbedingungen die Menschen in Thüringen leben. Der Landtag steht im Zentrum der Landespolitik und kontrolliert die Landesregierung.
Gesetzgebungsbereich
a) Landesverfassungsrecht,
b) Verwaltungsorganisation und Verwaltungsverfahren,
c) Territoriale Gliederung,
d) Landeshaushalt,
e) Kultus mit dem Schul-, Hochschul- und Ausbildungswesen,
f) Polizei- und Ordnungsrecht,
g) Kommunalrecht,
h) Medienrecht.
Über die Gesetzgebung hinaus kommen dem Landtag folgende Aufgaben zu: a) Wahl des Ministerpräsidenten, b) Kontrolle der Landesregierung und der ihr unterstellten Landesverwaltung.
Fraktionen
Ältestenrat
Ausschüsse
Wahl der Abgeordneten
Die Wahl der 88 Abgeordneten des Landtags erfolgt nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. In 44 Wahlkreisen werden 44 Wahlkreisabgeordnete direkt gewählt; die andere Hälfte der Abgeordneten wird über die Landeslisten der Parteien gewählt. Der so gewählte Abgeordnete ist dann Vertreter des ganzen Volks, nur seinem Gewissen verpflichtet und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Präsidium
Gesetzgebungsverfahren
In der ersten Lesung werden die Grundsätze der Gesetzesvorlage besprochen. Danach stimmt das Plenum darüber ab, ob die Vorlage an Ausschüsse überwiesen wird. Erfolgt eine Überweisung an mehrere Ausschüsse, wird ein Ausschuss zum federführenden bestimmt.
Die zweite Lesung beginnt mit der Berichterstattung durch ein Mitglied des federführenden Ausschusses. Hieran schließen sich die Besprechung und die Abstimmung an. Während der zweiten Lesung kann der Landtag die Vorlage auch an einen Ausschuss zurückverweisen. Zu den besonderen Rechten des einzelnen Abgeordneten gehört die Möglichkeit, in der zweiten Lesung Änderungsanträge zu stellen. Die zweite Lesung endet, soweit eine dritte Beratung nicht vorgeschrieben oder beschlossen ist, in der Regel mit der Schlussabstimmung, die über Annahme oder Ablehnung der Gesetzesvorlage entscheidet. Die Gesetzesbeschlüsse werden grundsätzlich mit der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Abgeordneten gefasst; verfassungsändernde Gesetze bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags.
Parlamentarische Kontrolle
Unsere Anträge und Anfragen im Landtag
Zum Überblick unserer Anfragen und Anträge gehen Sie auf „Formalkriterien“ und wählen Sie dort unter der Rubrik „Urheber (Sonstige)“ den Eintrag „SPD“.
Ausschussarbeit
Haushalts- und Finanzausschuss
Abgeordnete:
Janine Merz
zuständiger Referent:
Stefan Schuhmacher
Innen- und Kommunalausschuss
Abgeordnete:
Dorothea Marx
zuständige Referenten:
Ricardo Lerch
Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Abgeordnete:
Diana Lehmann
zuständige Referenten:
Ricardo Lerch
Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten
Abgeordnete:
Lutz Liebscher
zuständiger Referent:
Robert Geheeb
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
Abgeordnete:
Dr. Thomas Hartung
zuständiger Referent:
Dr. Martin Döring
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Abgeordnete:
Dr. Cornelia Klisch
zuständige Referentin:
Madlin Gabe
Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz
Abgeordnete:
Dorothea Marx
zuständige Referenten:
Martin Dietz
Ausschuss für Europa, Kultur und Medien
Abgeordnete:
Dr. Thomas Hartung
zuständiger Referent:
Dr. Martin Döring
Ausschuss für Energie, Umwelt und Naturschutz
Abgeordnete:
Lutz Liebscher
zuständiger Referent:
Robert Geheeb
Petitionsausschuss
Abgeordnete:
Dr. Cornelia Klisch
zuständiger Referent:
Martin Dietz
Wahlprüfungsausschuss
Abgeordnete:
Dorothea Marx
Ältestenrat
Abgeordnete:
Dorothea Marx
Matthias Hey (stellvertretend)