„Mit gemischten Gefühlen“ hat SPD-Fraktionsvorsitzender
Uwe Höhn auf das heutige Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in Weimar nach der Beschwerde einiger Kommunen gegen den Kommunalen Finanzausgleich reagiert. „Die derzeitige öffentliche Debatte führt uns immer wieder vor Augen, dass dringend mehr Transparenz in das System der Finanzströme innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs gebracht werden muss“, so Höhn.
Die heutige Stellungnahme des Verfassungsgerichts bestätigt für seine Begriffe ein aus dem Jahr 2005 stammendes Urteil zur selben Problematik und damit die derzeit angewendete Grundlage bei der Berechnung des KFA. „Diese hat allerdings in Einzelfällen erhebliche finanzielle Härten für einige Kommunen nach sich gezogen“, räumte Höhn heute ein.
Am Ziel der von der SPD-Fraktion auf den Weg gebrachten Klage aus dem Jahr 2005 – eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen zu erwirken – habe sich nichts geändert. „Thüringens Kommunen haben vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben zu bewältigen. Das muss unter anderem durch eine angemessene finanzielle Unterstützung durch das Land gewürdigt werden.“ Für eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung der Kommunen auch in den kommenden Jahren seien kostengünstige und leistungsfähige Strukturen auf allen Ebenen unerlässlich.
Franzisca Friedrich
Pressesprecherin