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Höhn: SPD-Fraktion gibt der Entwicklung der Gemeindestrukturen in Thüringen eine klare Perspektive
Im Ringen um klare Vorgaben hat sich die SPD-Fraktion bei der heutigen Verhandlung zwischen den Koalitionspartnern mit zentralen Forderungen durchgesetzt. „Mit dem heutigen Ergebnis geben wir den Gemeinden eine klare Perspektive für den Rest der Legislatur“, bewertet der SPD-Fraktionsvorsitzende das Verhandlungsergebnis. Höhn geht davon aus, dass der entsprechende Antrag im kommenden Plenum eine deutliche Mehrheit finden wird.
In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Auseinandersetzungen darum gegeben, wie die gemeindliche Struktur Thüringens so entwickelt werden kann, dass sie künftigen Anforderungen genügt. Aktuell hatte die SPD-Fraktion aus diesem Grund, auf eine Fortberatung von vier freiwilligen Gemeindeneugliederungen im Innenausschuss gedrängt. Für diese ist der Weg mit der nun gefundenen Lösung frei.
Mit der nun getroffenen Vereinbarung würden vernünftige Maßstäbe an Neugliederungen angelegt, sagte Höhn. Dazu gehört, dass Verwaltungsgemeinschaften nicht mehr neu gebildet und geändert werden dürften. Darüber hinaus genießen sie keinen Vertrauens- und Bestandsschutz mehr. Ein besonderes Gewicht im Prozess der Gemeindeneugliederung bekommen die Zentralen Orte. Ihre Entwicklung hat künftig Vorrang. Zudem müssen neue Gemeinden künftig dauerhaft über mindestens 5.000 Einwohner verfügen. Gemeindezusammenschlüsse über Kreisgrenzen hinweg werden vereinfacht.
Laut Höhn wird den Gemeinden mit dem nun geschaffenen Handlungsrahmen eine wichtige Orientierung gegeben. Insbesondere diejenigen Gemeinden, die freiwillige Neugliederungen anstrebten, hätten nun Sicherheit hinsichtlich der Bewertung ihrer Anträge durch den Gesetzgeber. „Auf dem Weg zu einer sinnvollen Neuordnung der gemeindlichen Struktur sind wir damit ein gutes Stück vorangekommen“, sagte Höhn abschließend.
